Post vom Finanzamt oder der Staatsanwaltschaft?
Machen Sie keine spontanen Angaben zur Sache. Jeder Fehler in der Kommunikation mit den Behörden kann die Situation verschärfen. Ich beantrage sofort Akteneinsicht.
Zwei Stufen: Ordnungswidrigkeit oder Straftat
Im Steuerrecht wird streng unterschieden, ob Steuern absichtlich verkürzt wurden oder ob es sich "nur" um grobe Unachtsamkeit handelt.
Leichtfertige Steuerverkürzung
Sie haben aus grober Unachtsamkeit falsche Angaben gemacht. Hierbei handelt es sich nicht um eine Straftat. Es droht "nur" ein Bußgeld, keine Haftstrafe.
Vorsätzliche Steuerhinterziehung
Sie haben den Finanzbehörden absichtlich falsche oder unvollständige Tatsachen vorgespiegelt. Es drohen Geldstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis oder Freiheitsstrafe.
| Strafrahmen Steuerhinterziehung 2026 (§ 370 AO) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Steuerschaden | Straferwartung* Strafe* | Eintragung Eintr.? | Gefängnis Haft? | Beratung |
| Bis 1.000 € | Oft Einstellung | Nein | – | Kostenlos prüfen |
| 1.000 € bis 50.000 € | Geldstrafe | Ab 90 TS | – | Kostenlos prüfen |
| 50.000 € bis 100.000 € | Geld- o. Haftstrafe | Ja | Bewährung | Kostenlos prüfen |
| Über 100.000 € | Freiheitsstrafe | Ja | Oft Bewährung | Kostenlos prüfen |
| Über 1.000.000 € | Haft ohne Bewährung | Ja | Gefängnis | Kostenlos prüfen |
| Wann verjährt die Tat? | ||||
|---|---|---|---|---|
| Tatbestand | Strafverfolgungsverj. Verjährung | Besonderheit Besond. | Unterbrechung Unterbr.? | Beratung |
| Leichtfertigkeit | 5 Jahre | – | Möglich | Kostenlos prüfen |
| Einfache Hinterziehung | 5 Jahre | (§ 370 Abs. 1 AO) | Möglich | Kostenlos prüfen |
| Schwerer Fall | 15 Jahre | (§ 370 Abs. 3 AO) | Möglich | Kostenlos prüfen |
*Die genaue Strafe orientiert sich stark an der Rechtsprechung des BGH und hängt von Faktoren wie Schadenswiedergutmachung (Nachzahlung) und Vorstrafen ab.
Steuerprüfung angekündigt?
Oftmals decken Betriebprüfungen strafrechtlich relevante Fehler auf. Lassen Sie uns vorher prüfen, ob eine Selbstanzeige Sie noch vor Strafe schützen kann.
Der goldene Ausweg: Die strafbefreiende Selbstanzeige
Straffreiheit durch Selbstanzeige (§ 371 AO)
Strenge Voraussetzungen für den Erfolg
- Vollständigkeit (Tabula rasa): Sie müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten (meist der letzten 10 Jahre) einer Steuerart in vollem Umfang reinen Tisch machen. Halbe Wahrheiten machen die Selbstanzeige unwirksam.
- Rechtzeitigkeit: Die Tat darf noch nicht entdeckt sein. Sobald der Prüfer vor der Tür steht, ein Verfahren eingeleitet wurde oder Sie eine Vorladung erhalten haben, ist der Zug für Straffreiheit abgefahren (Sperrgrund).
- Fristgerechte Nachzahlung: Die hinterzogenen Steuern nebst massiven Hinterziehungszinsen (6% p.a.) müssen zwingend innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist beglichen werden.
Wenn die Steuerfahndung klingelt
Im Gegensatz zur normalen Polizei hat die Steuerfahndung (Steufa) weitreichende Befugnisse. Sie agiert gleichzeitig als Ermittlungsbehörde und als Steuerprüfer.
Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
Die ersten Minuten entscheiden
Reden Sie nicht mit den Fahndern. Auch kein "Smalltalk". Sie müssen Angaben zu Ihrer Identität machen, aber niemals zur Sache.
Kontaktieren Sie sofort mich oder einen anderen Strafverteidiger. Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis der Anwalt da ist.
Widersprechen Sie der Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen oder Datenträgern ausdrücklich, aber leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
Sie sind nicht verpflichtet, Passwörter für Computer, Smartphones oder Tresore herauszugeben. Behalten Sie diese für sich.
Durchsuchung läuft gerade?
Rufen Sie mich sofort an. Als Strafverteidiger greife ich direkt per Telefon in die Maßnahme ein und schütze Ihre Rechte vor Ort.
So läuft die Verteidigung im Steuerstrafrecht ab
Das Steuerstrafrecht ist hochkomplex, da es das formelle Strafrecht mit dem materiellen Steuerrecht verbindet. Eine erfolgreiche Verteidigung setzt Fachwissen in beiden Bereichen voraus.
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1Krisenintervention & SchweigenNach Bekanntwerden des Verfahrens übernehme ich die Kommunikation mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) oder der Staatsanwaltschaft.
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2Akteneinsicht & steuerliche PrüfungIch fordere die Ermittlungsakte an. Parallel muss oft in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater die tatsächliche Steuerschuld korrekt berechnet werden (Vermeidung von Schätzungen).
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3Verteidigungsschrift einreichenOftmals lässt sich der Vorsatz widerlegen, sodass lediglich eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit bleibt. Beweisverwertungsverbote werden hier rechtlich geltend gemacht.
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4Deals und EinstellungenDer beste Weg ist eine "geräuschlose" Erledigung im Ermittlungsverfahren (z.B. Einstellung gegen Geldauflage gem. § 153a StPO), um eine öffentliche Hauptverhandlung und Vorstrafen abzuwenden.
Der finanzielle und persönliche Ruin droht.
Zögern Sie nicht bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen. Eine strategische Verteidigung von Tag eins an ist entscheidend.
Quellen: § 370 AO (Steuerhinterziehung) · § 371 AO (Selbstanzeige) · Stand: 2026