Post vom Finanzamt oder der Staatsanwaltschaft?

Machen Sie keine spontanen Angaben zur Sache. Jeder Fehler in der Kommunikation mit den Behörden kann die Situation verschärfen. Ich beantrage sofort Akteneinsicht.

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Zwei Stufen: Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Im Steuerrecht wird streng unterschieden, ob Steuern absichtlich verkürzt wurden oder ob es sich "nur" um grobe Unachtsamkeit handelt.

Ordnungswidrigkeit (§ 378 AO)

Leichtfertige Steuerverkürzung

Sie haben aus grober Unachtsamkeit falsche Angaben gemacht. Hierbei handelt es sich nicht um eine Straftat. Es droht "nur" ein Bußgeld, keine Haftstrafe.

Straftat (§ 370 AO)

Vorsätzliche Steuerhinterziehung

Sie haben den Finanzbehörden absichtlich falsche oder unvollständige Tatsachen vorgespiegelt. Es drohen Geldstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis oder Freiheitsstrafe.

Strafrahmen Steuerhinterziehung 2026 (§ 370 AO)
Steuerschaden Straferwartung* Strafe* Eintragung Eintr.? Gefängnis Haft? Beratung
Bis 1.000 € Oft Einstellung Nein Kostenlos prüfen
1.000 € bis 50.000 € Geldstrafe Ab 90 TS Kostenlos prüfen
50.000 € bis 100.000 € Geld- o. Haftstrafe Ja Bewährung Kostenlos prüfen
Über 100.000 € Freiheitsstrafe Ja Oft Bewährung Kostenlos prüfen
Über 1.000.000 € Haft ohne Bewährung Ja Gefängnis Kostenlos prüfen
Wann verjährt die Tat?
Tatbestand Strafverfolgungsverj. Verjährung Besonderheit Besond. Unterbrechung Unterbr.? Beratung
Leichtfertigkeit 5 Jahre Möglich Kostenlos prüfen
Einfache Hinterziehung 5 Jahre (§ 370 Abs. 1 AO) Möglich Kostenlos prüfen
Schwerer Fall 15 Jahre (§ 370 Abs. 3 AO) Möglich Kostenlos prüfen

*Die genaue Strafe orientiert sich stark an der Rechtsprechung des BGH und hängt von Faktoren wie Schadenswiedergutmachung (Nachzahlung) und Vorstrafen ab.

Steuerprüfung angekündigt?

Oftmals decken Betriebprüfungen strafrechtlich relevante Fehler auf. Lassen Sie uns vorher prüfen, ob eine Selbstanzeige Sie noch vor Strafe schützen kann.

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Der goldene Ausweg: Die strafbefreiende Selbstanzeige

Straffreiheit durch Selbstanzeige (§ 371 AO)

Strenge Voraussetzungen für den Erfolg

  • Vollständigkeit (Tabula rasa): Sie müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten (meist der letzten 10 Jahre) einer Steuerart in vollem Umfang reinen Tisch machen. Halbe Wahrheiten machen die Selbstanzeige unwirksam.
  • Rechtzeitigkeit: Die Tat darf noch nicht entdeckt sein. Sobald der Prüfer vor der Tür steht, ein Verfahren eingeleitet wurde oder Sie eine Vorladung erhalten haben, ist der Zug für Straffreiheit abgefahren (Sperrgrund).
  • Fristgerechte Nachzahlung: Die hinterzogenen Steuern nebst massiven Hinterziehungszinsen (6% p.a.) müssen zwingend innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist beglichen werden.
Eine fehlerhafte Selbstanzeige ist schlimmer als keine, da sie dem Finanzamt die Tat auf dem Silbertablett serviert, ohne Straffreiheit zu gewähren. Erstellen Sie eine Selbstanzeige niemals ohne spezialisierten Anwalt.

Wenn die Steuerfahndung klingelt

Im Gegensatz zur normalen Polizei hat die Steuerfahndung (Steufa) weitreichende Befugnisse. Sie agiert gleichzeitig als Ermittlungsbehörde und als Steuerprüfer.

Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Die ersten Minuten entscheiden

Schweigerecht nutzen

Reden Sie nicht mit den Fahndern. Auch kein "Smalltalk". Sie müssen Angaben zu Ihrer Identität machen, aber niemals zur Sache.

Anwalt anrufen

Kontaktieren Sie sofort mich oder einen anderen Strafverteidiger. Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis der Anwalt da ist.

Freiwillige Herausgabe?

Widersprechen Sie der Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen oder Datenträgern ausdrücklich, aber leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.

Passwörter & Pins

Sie sind nicht verpflichtet, Passwörter für Computer, Smartphones oder Tresore herauszugeben. Behalten Sie diese für sich.

Lassen Sie sich bei einer Durchsuchung immer den richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen und prüfen Sie, welche Räumlichkeiten überhaupt durchsucht werden dürfen.

Durchsuchung läuft gerade?

Rufen Sie mich sofort an. Als Strafverteidiger greife ich direkt per Telefon in die Maßnahme ein und schütze Ihre Rechte vor Ort.

Notfall-Kontakt

So läuft die Verteidigung im Steuerstrafrecht ab

Das Steuerstrafrecht ist hochkomplex, da es das formelle Strafrecht mit dem materiellen Steuerrecht verbindet. Eine erfolgreiche Verteidigung setzt Fachwissen in beiden Bereichen voraus.

  • 1
    Krisenintervention & Schweigen
    Nach Bekanntwerden des Verfahrens übernehme ich die Kommunikation mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) oder der Staatsanwaltschaft.
  • 2
    Akteneinsicht & steuerliche Prüfung
    Ich fordere die Ermittlungsakte an. Parallel muss oft in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater die tatsächliche Steuerschuld korrekt berechnet werden (Vermeidung von Schätzungen).
  • 3
    Verteidigungsschrift einreichen
    Oftmals lässt sich der Vorsatz widerlegen, sodass lediglich eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit bleibt. Beweisverwertungsverbote werden hier rechtlich geltend gemacht.
  • 4
    Deals und Einstellungen
    Der beste Weg ist eine "geräuschlose" Erledigung im Ermittlungsverfahren (z.B. Einstellung gegen Geldauflage gem. § 153a StPO), um eine öffentliche Hauptverhandlung und Vorstrafen abzuwenden.

Der finanzielle und persönliche Ruin droht.

Zögern Sie nicht bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen. Eine strategische Verteidigung von Tag eins an ist entscheidend.

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Quellen: § 370 AO (Steuerhinterziehung)  ·  § 371 AO (Selbstanzeige)  ·  Stand: 2026